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Triumph

Profil

Das Unternehmen Triumph wurde 1886 von den Familien Spiesshofer & Braun in Heubach in Baden-Württemberg (Deutschland) gegründet. Triumph International ist weiterhin ein Familienbetrieb. Seit 1977 ist die Konzernholding der Triumph International in Bad Zurzach angesiedelt, die Produktion dort wurde in den 1990er Jahren aufgegeben. 

Das Grundkapital des Unternehmens beträgt EUR 40.7 Mio. Es ist eingeteilt in 1.593 Mio. Inhaberaktien. Diese sind zu 94,9 % unmittelbar Eigentum der TRIUMPH INTERNATIONAL HOLDING GmbH, München. Die Aktien sind nachfolgend im Eigentum von der TRIUMPH UNIVERSA AG, Bad Zurzach (Schweiz) und wiederum nachfolgend im Besitz der  TRIUMPH INTERNATIONAL SPIESSHOFER & BRAUN KG, Bad Zurzach/Schweiz.

Triumph ist Arbeitgeber von 37515 Personen und erwirtschaftet einen Umsatz von CHF 2.25 Mrd (beides im Jahr 2009). Markus Spiesshofer besetzt die Stelle des CEO.


Quellen:

  • TRIUMPH Geschäftsbericht (2011);

  • TRIUMPH International Homepage (2012);

  • RECHT OHNE GRENZEN (2012).

Aktivität

Textilien.

Code of conducts

Triumph hat auf seiner Homepage ein Umweltstatement und einen Verhaltenskodex veröffentlicht. In Bezug auf seine Arbeiter schreibt Triumph: "Passionate employees - valued as our greatest assets and ambassadors to the market - make our brands strong and desired." Im Verhaltenskodex gilt Artikel 1, Verbot der Zwangsarbeit und Artikel 2, Vereinigungs- und Tariffreiheit.


Quellen:

  • TRIUMPH Verhaltenskodex (2001);

  • TRIUMPH Umweltschutzerklärung (2012);

  • TRIUMPH Geschäftsbericht (2011);

  • TRIUMPH International Homepage (2012).

Rechtsangelegenheiten

Keine aktuellen Fälle bekannt.

Synthese

Mit der Entlassung von mehreren tausend Arbeitern, der Nicht-Miteinbeziehung der Belegschaft in den Prozess und der viel zu späten und unzureichenden Kommunikation hat Triumph grundlegende Normen des sozialen Dialogs und die Rechte der Arbeiter missachtet.

Schwieriger zu beurteilen ist, inwiefern Triumph den Stellenabbau genutzt hat, um kritische Arbeiter loszuwerden.

Ein Mediationsverfahren in der Schweiz hat Triumph zwar zugelassen, hat jedoch nur minimal und aufgrund des internationalen Drucks kooperiert.

Quellen

Quellen:

Alle Fälle

2009

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Ethometrics (2012): 'Triumph, Fall von 2009', Thailande, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=9#164
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Ende

2009

Ort

Thailande

Fallbeschreibung

Am  29. Juni 2009 hat das Management von Body Fashion (Tochterfirma von Triumph) den 4‘200 Angestellten mitgeteilt, dass 1‘959 Arbeiter/Innen den Job verlieren würden. Die Gewerkschaften waren von diesem Vorgang nicht informiert gewesen und waren nicht konsultiert worden. Unter den Entlassenen waren mehrere Mitglieder der Gewerkschaftsleitung, zudem waren rund 90% aller entlassenen Arbeiter/Innen Mitglied der Gewerkschaft. Weiter befanden sich unter den Entlassenen ältere und behinderte Personen sowie 28 schwangere Frauen. Triumph begründete die Entlassungen mit der Notwendigkeit zu umfangreichen Restrukturierungen infolge der Rezession. Folglich gab es viele friedliche Proteste der ArbeiterInnen. In diesem Zusammenhang wurden im August 2009 drei Gewerkschaftsführerinnen beschuldigt, gegen den "Internal Security Act (ISA)" verstossen zu haben, da sie eine Demonstration von etwa 2000 Triumph-Arbeiterinnen organisiert hatten und vor das Regierungsgebäude gezogen waren. 

Gemeinsam mit der Gewerkschaft von Triumph in Thailand hat die Gewerkschaft der philippinischen Fabrik am 2. Dezember 2009 beim Schweizerischen OECD Knotenpunkt (Teil des SECO) eine Beschwerde gegen Triumph deponiert. Die Kläger machten geltend, dass das Triumph-Management generell gewerkschaftsfeindlich agiere und entgegen den Empfehlungen der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen die Massenentlassungen nicht vorgängig angekündigt und keinen Sozialplan mit den Gewerkschaften ausgehandelt habe.

Im Jahr 2010 hat das SECO (Schweizer OECD Knotenpunkt) versucht, zwischen den Akteuren zu vermitteln. Es ist jedoch nicht gelungen, die beiden Konfliktparteien auch nur ein einziges Mal an den selben Verhandlungstisch zu bringen.

Weiter haben über 300 der entlassenen Arbeiter beim thailändischen Gericht nach fairer Kompensation geklagt. Das Gericht hat diese Klage abgewiesen und beschlossen, dass Triumph keine speziellen Kompensationen bezahlen muss.


Triumph begründete die Entlassungen mit der Notwendigkeit zu umfangreichen Restrukturierungen infolge der Rezession und beteuerte, dass das Unternehmen gesetzesgemäss vorgegangen sei.

Ebenso vertrat Triumph die Ansicht, der Belegschaft gegenüber sämtliche Verpflichtungen eingehalten zu haben, wobei insbesondere der Vorwurf des gewerkschaftsfeindlichen Handelns zurückgewiesen wurde.

Triumph räumte aber ein, dass es erst nach der Entscheidung zu Restrukturierungen die Kündigungen angekündigt habe, und begründete dies damit, dass anderweitiges Vorgehen erfordert hätte, sämtliche Produktionszentren von den bevorstehenden Kündigungen zu informieren, was wiederum – gemäss Triumph – zu einer Destabilisierung des gesamten Unternehmens geführt hätte.


Quellen:

  • OECD WATCH (2012)

  • CCC (2012)

  • RECHT OHNE GRENZEN (2012)

  • EvB (5.9. 2008, 31.01. 2011)

  • SECO (2011)

Überschrittene Normen

Rechte bei der Arbeit, Sozialer Dialog.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
janeinjaVergehen3/30/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
0001/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

 

OECD Guidelines for Multinational Companies, Chapter 5 

ILO Konvention Nr. 98 'Right to Organize and Collective Bargaining' - , 1949, nicht ratifiziert von Thailand.

ILO Konvention Nr. 158 'Termination of Employment', 1982, nicht ratifiziert von Thailand.

Synthese

Mit der Entlassung von mehreren tausend Arbeitern, der Nicht-Miteinbeziehung der Belegschaft in den Prozess und der viel zu späten und unzureichenden Kommunikation hat Triumph grundlegende Normen des sozialen Dialogs und die Rechte der Arbeiter missachtet.

Schwieriger zu beurteilen ist, inwiefern Triumph den Stellenabbau genutzt hat, um kritische Arbeiter loszuwerden.

Ein Mediationsverfahren in der Schweiz hat Triumph zwar zugelassen, hat jedoch nur minimal und aufgrund des internationalen Drucks kooperiert. 

2009

| Wie zitieren? Klicken Sie auf diesen Link, damit der Permalink zu diesem Fall in der Adressleiste Ihres Browsers aufgeführt wird. Um diesen Fall zu zitieren:

Ethometrics (2012): 'Triumph, Fall von 2009', Philippines, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=9#165
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Ende

2010

Ort

Philippines

Fallbeschreibung

Am 27. Juni 2009 kündigte das Management des Unternehmens der Gewerkschaft die Schliessung der Fabrik 'Triumph International Philippines' (TIPI) an. Alle Angestellten verloren per 9. Juli 2009 ihren Job. Per 25. Juli wurden auch die Angestellten der 'Star Performance Incorporated' arbeitslos, auch diese Fabrik wurde geschlossen. Insgesamt waren von den zwei Fabrikschliessungen 1‘663 Angestellte betroffen. Die Gewerkschaften waren kaum informiert gewesen und waren nicht konsultiert worden. Folglich haben sich im Sommer 2009 mehr als 300 Arbeiterinnen in einer Mahnwache zusammengeschlossen und verhindert, dass die Firma die Maschinenanlagen entfernt, bevor eine Einigung zwischen Management und Gewerkschaft erreicht wird. Diese Mahnwache wurde am 24. Mai 2010 gewaltsam aufgelöst. Mehr als 200 Sicherheitskräfte schüchtertern die Protestierenden ein, zerstörten Zelte und Protestmaterialien und verletzten mehrere der Frauen. 

Gemeinsam mit der Gewerkschaft von Triumph in Thailand hat die Gewerkschaft der philipinischen Fabrik am 2. Dezember 2009 beim Schweizerischen NKP eine OECD-Beschwerde gegen Triumph deponiert. Sie machten geltend, dass das Triumph-Management generell gewerkschaftsfeindlich agiere und entgegen den Empfehlungen der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen die Massenentlassungen nicht vorgängig angekündigt und keinen Sozialplan mit den Gewerkschaften ausgehandelt habe.


Triumph begründete die Entlassungen mit der Notwendigkeit zu umfangreichen Restrukturierungen infolge der Rezession und beteuerte, dass das Unternehmen gesetzesgemäss vorgegangen sei.

Ebenso vertrat Triumph die Ansicht, der Belegschaft gegenüber sämtliche Verpflichtungen eingehalten zu haben, wobei insbesondere der Vorwurf des gewerkschaftsfeindlichen Handelns zurückgewiesen wurde.

Triumph räumte aber ein, dass es erst nach der Entscheidung zu Restrukturierungen die Kündigungen angekündigt habe, und begründete dies damit, dass anderweitiges Vorgehen erfordert hätte, sämtliche Produktionszentren von den bevorstehenden Kündigungen zu informieren, was wiederum – gemäss Triumph – zu einer Destabilisierung des gesamten Unternehmens geführt hätte.


Quellen:

  • OECD WATCH (2012) 

  • CCC (2012)

  • RECHT OHNE GRENZEN (2012)

  • EvB (14.5. 2010, 31.01. 2011)

  • SECO (2011)

Überschrittene Normen

Rechte bei der Arbeit, Sozialer Dialog.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaVergehen3/30/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
0001/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

OECD Guidelines for Multinational Companies, Chapter 5 

ILO Konvention Nr. 98 'Right to Organize and Collective Bargaining' - , 1949, ratifiziert von den Philippinen..

ILO Konvention Nr. 158 'Termination of Employment', 1982, nicht ratifiziert von den Philippinen.

Synthese

Mit der Entlassung von über tausend Arbeitern, der Nicht-Miteinbeziehung der Belegschaft in den Prozess und der viel zu späten und unzureichenden Kommunikation hat Triumph grundlegende Normen des sozialen Dialogs und die Rechte der Arbeiter missachtet.

Ein Mediationsverfahren in der Schweiz hat Triumph zwar zugelassen, hat jedoch nur minimal und aufgrund des internationalen Drucks kooperiert.

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