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UBS

Profil

Die UBS geht 1998 aus der Fusion der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) mit dem Schweizerischen Bankverein (SBV) hervor. Im Jahr 2000 verstärkt sie ihre Position mit der Übernahme von PaineWebber in den USA. Im folgenden Jahrzehnt führt die UBS ihre Expansion mit mehreren Übernahmen fort, sowie mit der Öffnung neuer Märkte (insbesondere in China und Russland). 2006 übernimmt sie die brasilianische Investment-Bank Banco Pactual, SA. 2007 teilt das amerikanische Justizministerium (DOJ) der Bank mit, dass es Untersuchungen betreffend Unregelmässigkeiten bei den Aktivitäten der Bank aufgenommen habe. 2008 wird die UBS durch die Schweizerische Eidgenossenschaft vor dem Konkurs gerettet, die 6 Mia. CHF in Form einer Pflichtwandelanleihe zu einem Zinssatz vo 12.5 % zur Verfügung stellt. Daneben richtet die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Zweckgesellschaft zum Erwerb von problembehafteten Wertpapieren in der Höhe von 68 Mia. CHF ein. Nur 38.7 Mia. CHF werden 2009 verlagert, als die Bank einen Verlust von 20 Mia. CHF für das Jahr 2008 ankündigt.

Die UBS ist in über 50 Ländern mit Niederlassungen präsent. Sie beschäftigt ungefähr 63'520 Angestellte. Ihr operatives Ergebnis beläuft sich zum Jahresende 2012 auf minus 2.5 Mia. CHF (gegenüber plus 4 Mia. CHF für 2011). Im Jahr 2012 wird Axel A. Weber zum VR-Präsidenten gewählt. Seit 2011 amtet Sergio Ermotti als CEO. Die Bank ist spezialisiert auf Vermögensverwaltung und -beratung sowie auf Investmentbanking.


Quellen:

  • UBS - About Us
  • RTS (2010)
  • TRIBUNE DE GENEVE (2013)

Aktivität

Finanzen.

Code of conducts

1999 ist die UBS Gründungsmitglied der Wolfsberg Gruppe, einem Zusammenschluss von 11 internationalen Banken, der Standards zu den Aktivitäten der Finanzindustrie formuliert, insbesondere gegen die Geldwäscherei oder gegen die Beteiligung von Finanzinstituten am Terrorismus. 2000 unterzeichnet die UBS den Global Compact. 2001 ist sie Gründungsmitglied des European Sustainable and Responsible Investment Forum (EUROSIF). 2002 engagiert sie sich für die Umwelt durch Unterzeichnung des Carbon Disclosure Project. 2006 lanciert die Bank ein Umweltprogramm zur Reduktion ihrer CO2-Emissionen um 40% gegenüber 2004.

Der Verhaltenskodex der UBS umfasst 12 Seiten, wovon nur fünf Seiten knapp das Engagement der Bank umreissen. Es werden Themen wie die Einhaltung von Gesetzen und Reglementen, lauterer Wettbewerb, Bekämpfung von Finanzkriminalität, die Respektierung der Finanzgesetzgebung, ethisches Verhalten, Kommunikation und Vertraulichkeit angesprochen. Der Kodex fährt fort mit der Formulierung von Arbeitsbedingungen, die zu respektieren sind, sowie einer Darlegung ihres Engagements gegenüber der Umwelt, menschlichen Gemeinwesen und den Menschenrechten.


Quellen:

  • UBS - About Us

Rechtsangelegenheiten

Die Rechtsstreitigkeiten, in welche die UBS involviert ist, betreffen die Manipulation des Libor-Referenzzinssatzes sowie Anreiz zur Steuerflucht in Frankreich und den USA.

Synthese

Es ist sehr schwierig, Banken aus ethischer Sicht zu bewerten, denn in der Mehrzahl der Fälle kommt ihnen nur in indirekter Weise die Verantwortung zu für Vergehen durch Unternehmen, in welche sie investieren. Finanzinstitute sind in solchen Situationen eigentlich nie die Urheber schädigender Handlungen, setzen sich allerdings dem Vorwurf der Komplizenschaft aus. So ist es den Banken nicht möglich, längerfristigen Verfehlungen Einhalt zu gebieten. Hingegen können sie die Handlungen ihres Partners beeinflussen, indem sie ihre Investitionen von Reformen seinerseits abhängig machen. Und wenn eine solche Einflussnahme unwirksam bleibt, kann eine Bank schlicht entscheiden ein Unternehmen, das die Menschenrechte nicht respektiert, nicht finanziell zu unterstützen, .

Es gibt dennoch einen Bereich, in dem die Banken die Situation durch ihre Aktivitäten in direkter Weise beeinflussen: die Ernährung der Weltbevölkerung. Durch die Spekulation auf die Preise von Nahrungsmitteln, von Wasser und von Energieressourcen, aber auch durch Land-Grabbing, also die Aneignung und Zweckentfremdung grosser landwirtschaftlich nutzbaren Ländereien (insbesondere zur Produktion von Biotreibstoffen), profitieren die Banken von der Preissteigerung durch zunehmenden Mangel an lebenswichtigen Gütern.

Quellen

Alle Fälle

1990

| Wie zitieren? Klicken Sie auf diesen Link, damit der Permalink zu diesem Fall in der Adressleiste Ihres Browsers aufgeführt wird. Um diesen Fall zu zitieren:

Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 1990', Monde, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#30
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Ende

2011

Ort

Monde

Fallbeschreibung

Über das Gewähren von Darlehen und die Ausgabe von Anleihen unterstützt die UBS finanziell Produzenten von wichtigen Elementen für Streubomben wie Lockheed Martin, Textron und Poongsan. Seit ihrem Erscheinen haben Streubomben den Tod von 100'000 Menschen verursacht. Sie sind in über 25 Ländern eingesetzt worden, beispielsweise in Afghanistan, im Kosovo und im Libanon. Ein internationales Abkommen (Oslo-Konvention, 2008 von 94 Staaten unterzeichnet und 2010 in Kraft getreten) verbietet Produktion, Verwendung, Lagerung und Transport von Streumunition.


In Reakion auf einen Bericht von Handicap International, der die Verbindungen der UBS zum Handel mit Streubomben aufzeigt, bestreitet die Bank 2011 die Unterstellungen und verweist auf ein 2010 eingesetztes Verfahren, das habe bestätigen sollen, dass der Zweck des finanziellen Engagement moralisch unbedenklich sei.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)
  • SWISSINFO (2011)

Überschrittene Normen

Gebührende Sorgfalt, Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/30/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1001/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Recht auf Leben (Art. 27, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1966).

Die Schweiz hat die Oslo-Konvention 2008 unterzeichnet und 2011 ratifiziert.

Synthese

Durch die finanzielle Unterstützung für Produzenten von Bestandteilen für Streubomben verletzt die Bank nicht nur internationale ethische Normen sondern handelt seit 2011 dem Schweizer Gesetz zuwider.

Die NGO Handicap International bemerkt in ihrem Report, dass das von der UBS formulierte Verfahren von "due diligence" nicht die Bedenken wegen fehlender Transparenz und mangelnder Aufklärung über die Geschäftsbeziehungen der Bank zu zerstreuen vermag.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)
  • SWISSINFO (2011)

Ungewissheit bezüglich der Verantwortung

1991

| Wie zitieren? Klicken Sie auf diesen Link, damit der Permalink zu diesem Fall in der Adressleiste Ihres Browsers aufgeführt wird. Um diesen Fall zu zitieren:

Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 1991', Papouasie_Nouvelle_Guinee, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#36
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Ende

2009

Ort

Papouasie_Nouvelle_Guinee

Fallbeschreibung

UBS offre un soutien financier, par l'octroi de prêts syndiqués, d'émission d'emprunts et, en 2009, par l'augmentation du capital, à Barrick Gold, détenteur à 95% de Porgera Joint Venture (PJV), qui exploite des mines où la population locale a été violemment attaquée en 2009 par des forces policières soutenues par PJV, sous prétexte de ramener l'ordre et le calme.

De plus, entre 1991 et 2008, viols collectifs et assassinats se succèdent (17 personnes tuées par le service de sécurité de la mine et 5 par la police entre 1991 et 2008).

Pour terminer, ces mines polluent l'eau au métal lourd.


En réponse à la campagne "Banques et droits humains", UBS réaffirme qu'elle applique des critères strictes dans le domaine les droits humains et qu'elle veille à les respecter.

En 2011, Barrick Gold est classée parmi les entreprises les plus responsables par le Dow Jones Sustainability World Index (DJSI) pour la troisième fois consécutive et entre également dans les meilleures entreprises du NASDAQ Global Sustainability Index.  En outre, dans un rapport soutenu par Bloomberg et UBS, Barrick Gold est reconnue parmi les meilleures entreprises concernant la gestion des eaux. Aucun document accessible attestant d'une réponse d'UBS plus précise sur ce problème spécifique.


Sources:

  • AIDH (2010)
  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)
  • BARRICK BEYOND BORDERS (2011)

Überschrittene Normen

Gebührende Sorgfalt, Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit1/31/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Tout individu a droit à la liberté et à la sécurité de sa personne.

Art. 9 (1), Pacte II (droits civils), 1966.

Synthese

En se montrant garant du rapport positif publié au sujet de Barrick Gold, UBS montre qu'elle considère que les relations financières avec Barrick ne sont pas problématiques. Pourtant, ces relations restent moralement blâmable, puisque même si des actions positives ont été menées, elles furent parallèles ou ultérieures à des violations éthiques graves de la part de Barrick Gold.

Certes, UBS affirme appliquer des normes strictes concernant le respect des droits humains. Mais comme le reconnait J-R.Fontannaz lui-même, porte parole d'UBS , il n'existe pas de directives internes uniformes dans ce domaine. Or, si de telles règles existaient, UBS aurait pu éviter de s'impliquer dans cette situation éthiquement problématique.


Sources:

  • AIDH (2010)
  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

 

Ungewissheit bezüglich der Verantwortung

1998

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 1998', Indonesie, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#25
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Ende

0000

Ort

Indonesie

Fallbeschreibung

Par l'offre de crédits syndiqués, l'émission d'emprunts obligataires et, en 2007, par la participation à une augmentation du capital de l'entreprise, UBS soutient régulièrement Freeport-McMoran, dont la filiale PT Freeport-Indonesia, détenue à 91%, exploite les mines de Grasberg. Or, le lieu est devenu un aimant des conflits entre les indépendentistes de la Papousasie-occidentale et les forces armées (police et armée). En outre, entre 1998 et 2004, la mine aurait fournit des moyens financiers aux forces armées, responsables de nombreuses infractions aux droits humains.


Pas de réponse concernant les problèmes sociaux impliquant la mine. Par contre, en réponse à la campagne "Banques et droits humains", UBS réaffirme qu'elle applique des critères strictes dans le domaine les droits humains et qu'elle veille à les respecter.


Sources:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

Überschrittene Normen

Gebührende Sorgfalt, Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/30/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Le droit (international) à la liberté personnelle et à la sécurité de sa personne. Art. 9 (1), Pacte II (droits civils), 1966.

Synthese

Certes, UBS n'est pas immédiatement responsable des conflits ni de ses conséquences. Cependant, comme les revenus de la mine participent à l'entretien du conflit et qu'UBS prend part au financement, elle se rend indirectement complice.Le respect de normes éthiques strictes et bien définies dans le choix de ses partenaire aurait permis à UBS de ne pas investir dans une entreprise impliquée dans une situation éthique problématique.


Sources:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

1998

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 1998', Inde, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#29
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Ende

2012

Ort

Inde

Fallbeschreibung

2010 gewährt die UBS dem Unternehmen Vedanta einen Kredit von 200 Mio. USD und 2011 beteiligt sie sich zusammen mit drei anderen Banken an der Herausgabe von Anleihen im Umfang von 883 Mio. USD an das gleiche Unternehmen, das in Indien eine Bauxitmine geplant hat. Diese Mine gefährdet das Überleben des Dongria-Volkes und droht den Wald zu zerstören und das Wasser zu verschmutzen.

Der Kontaktpunkt der OECD in London verurteilt das Vorhaben von Vedanta, das die Konsultation des Dongria-Volkes zur Öffnung der Mine vermieden hat.

2011 wurde die Mine verboten. Vedanta hat allerdings Rekurs eingelegt.

Im September 2012 kündigt Vedanta die Schliessung der Bauxit-Raffinerie an. Ein Sieg für das Volk der Dongria. Im Oktober verbietet der Oberste Gerichtshof Indiens definitiv die Minenbautätigkeit im Staat Goa, wo die Tochtergesellschaft von Vedanta, Sesa Goa Limited tätig ist.


In Reaktion auf die Kampagne "Banken und Menschenrechte" bekräftigt die UBS, dass sie strikte Kriterien anwendet im Bereich Menschenrechte und für ihre Respektierung sorgt.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)
  • BUSINESS AND HUMAN RIGHTS (2012)
  • EURO INVESTOR (2012)

Überschrittene Normen

Gebührende Sorgfalt, Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
janeinjaNachlässigkeit3/30/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Recht von Minderheiten auf Schutz ihrer Kultur, Religion und Sprache (Art. 27, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1966).

Synthese

Hätte die UBS strikte Kriterien zur Wahl ihrer Partner formuliert und durchgesetzt, dann hätte sie eine Verwicklung in diese ethisch problematische Situation vermeiden können.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)
  • BUSINESS AND HUMAN RIGHTS (2012)
  • EURO INVESTOR (2012)

1999

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 1999', Afrique_du_sud, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#24
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Ende

0000

Ort

Afrique_du_sud

Fallbeschreibung

Die UBS ist zwischen 2004 und 2008 fünf Mal Teil eines Bankenkonsortiums zur Gewährung von Anleihen und zum Aktienkauf von BHP Billiton, der Muttergesellschaft von Samancor Manganese, das in Südafrika eine Mangan-Schmelzerei betreibt. 1999 zeigten vom Unternehmen durchgeführte Tests auf, dass die Mehrzahl seiner Angestellten unter "Manganismus" leidet, einer Unregelmässigkeit im Nervensystem. Es legt in der Folge seinen erkrankten Angestellten nahe von sich aus zu kündigen oder entlässt sie direkt. Gemäss der Organisation BHP Billiton Watch ist es in 10 Jahren zu mehr als 700 Krankheitsfällen gekommen, wobei 98 Personen der Krankheit erlegen sind.

Die betroffenen Angestellten gründen ein Komitee zur Einforderung von Entschädigungen. Für die Mehrheit von ihnen bleibt die Situation 2011 noch immer katastrophal, obwohl man 2006 nahe an einer Einigung war. Viele von ihnen sind noch immer krank und/oder befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Situation infolge ihrer Entlassung.


In Reaktion auf die Kampagne "Banken und Menschenrechte" bekräftigt die UBS, dass sie strikte Kriterien anwendet im Bereich Menschenrechte und für ihre Respektierung sorgt.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

Überschrittene Normen

Gebührende Sorgfalt, Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/30/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Recht eines/einer jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit (Art. 12 (1), Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966).

Synthese

Der von BHP Billiton verursachte Schaden beeinträchtigt zahlreiche Personen in ihren grundlegenden Rechten. Durch Investitionen in ein Unternehmen, das für solche Grundrechtsverletzungen verantwortlich ist macht sich eine Bank mitschuldig an den Aktionen ihres Partners. Hätte die UBS strikte und wohldefinierte ethische Normen respektiert, so hätte sie nicht in ein Unternehmen wie BHP Billiton investiert.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

2000

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2000', France, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#23
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Ende

2012

Ort

France

Fallbeschreibung

600 milliards de francs évadent les finances françaises depuis des décennies. UBS participe à la fraude en démarchant illégalement des clients en France. UBS France aurait ainsi soustrait en moyenne 85 millions d’euros au fisc français chaque année depuis 2000. En juin 2012, un cadre d'UBS France est mis en examen pour "complicité de démarchage illicite" et "blanchiment" par le Tribunal de Grande Instance de Paris qui a lancé une enquête sur les actions d'UBS en France.


UBS refuse de commenter l'affaire et nie les allégations.


Sources:

  • ATTAC (2012)
  • CHAVAGNEUX Christian (2012)
  • LE FIGARO (2012)
  • LES ECHOS (2012)

Überschrittene Normen

.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaVergehen3/30/301

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Respect de la fiscalité française.

Synthese

L'évasion fiscale a un coût important pour les états dont les citoyens ne déclarent pas l'entier de leur revenu. Pour la France, la perte de 600 milliards de dollars a des conséquences sur la condition économique de l'état et donc également sur celle de ses citoyens. Au vu de l'importance des conséquences, la prise de position d'UBS qui refuse le dialogue et nie les allégations est innappropriée.


Sources:

  • ATTAC (2012)
  • CHAVAGNEUX Christian (2012)
  • LE FIGARO (2012)
  • LES ECHOS (2012)

Ungewissheit bezüglich der Verantwortung

2004

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2004', Iraq, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#31
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Ende

2007

Ort

Iraq

Fallbeschreibung

Entre 2004 et 2007, UBS participe à l'octroi de prêts syndiqués et à une augmentation de capital de la société Halliburton, société mère jusqu'en 2007 de KBR. KBR est responsable de l'exploitation forcée de travailleurs népalais, indiens ou philippins dans les bases de l'armée américaine en Irak. En 2004, 12 futurs "travailleurs" sont enlevés et tués alors qu'on les emmenait sur leur nouvelle place de travail. Le 13ème a survécu et a été contraint au travail dans des conditions misérables.


En réponse à la campagne "Banques et droits humains", UBS réaffirme qu'elle applique des critères strictes dans le domaine les droits humains et qu'elle veille à les respecter.


Sources:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)


La procédure lancée par KBR contre la plainte déposée en 2008 par les proches des 12 enlevés, plainte qui repose sur une nouvelle loi américaine concernant le trafic d'être humains, est rejetée en 2009.

Überschrittene Normen

Gebührende Sorgfalt, Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajaneinNachlässigkeit1/30/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

L’interdiction de l’esclavage/de la servitude et du travail forcé. Art. 8 (3a), Pacte II (droits civils), 1966.

Nouvelle loi américaine sur le trafic d'êtres humains.

Synthese

Si UBS avait formulé des critères strictes de sélection de ses partenaires, elle aurait pu éviter de s'impliquer dans une situation éthiquement problématique.


Sources:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

2005

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2005', Royaume_Uni, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#22
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Ende

2012

Ort

Royaume_Uni

Fallbeschreibung

Die UBS und andere Banken werden verdächtigt - insbesondere von der amerikanischen Justiz, aber auch von europäischen Regulierungsbehörden -, den Libor-Referenzzinssatz zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Wirtschaft manipuliert zu haben, der als Grundlage für weltweite Finanzprodukte im Wert von schätzungsweise 360 Milliarden USD dient.

Die UBS wird von den US-Bundesstaaten Connecticut und New York vor Gericht zitiert. Seit Februar 2012 muss sich die Bank einer Untersuchung durch die Wettbewerbskommission (WEKO) in der Schweiz stellen. Im Oktober 2012 dann wird in den USA eine kollektive Privatklage gegen sie erhoben.

In ihrem Quarterly Report 2012 betont die UBS, als Gegenleistung für ihre Zusammenarbeit von bestimmten Behörden wie dem amerikanischen Justizministerium (DOJ), der Securities and Exchange Commission (SEC) und der WEKO Immunität zugesichert bekommen zu haben.

Am 19. Dezember 2012 akzeptiert die UBS, 1.4 Mia. CHF zu zahlen, um die Strafverfolgung wegen Manipulation des Libor-Zinssatzes einzustellen. Davon gehen 1.2 Mia. USD an die amerikanischen, 240 Mio. CHF an die britischen und 59 Mio. CHF an die Schweizer Behörden.

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) wirft der UBS mangelhafte Kontrolle ihrer Händler zwischen 2006 und 2010 vor, findet aber keinen Anlass zur Annahme, dass die Personen an der Spitze der Bank während dem relevanten Zeitraum (insbesondere Kaspar Villiger und Oswald Grübel) Kenntnis von den fraglichen Praktiken hatten. Desgleichen beschuldigt auch die britische Aufsichtsbehörde (FSA) nicht die Bank als Unternehmen verantwortlich zu sein für die Manipulationen.

Die UBS sieht sich in den USA weiterhin mit Zivilklagen konfrontiert, insbesondere in der Form von Sammelklagen. Darüber hinaus führt die schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchungen fort, was weiterhin zu Strafen für die Bank führen kann.


 

Die UBS anerkennt im August 2012 ihre Involvierung in die Manipulationsaffäre, bestreitet aber eine zentrale Rolle gespielt zu haben und stellt eine Verstrickung der Führungsetage der Bank in Abrede. Sie weist also den Vorwurf der Kollusion unter den Banken zurück, wofür sie vor Gericht zitiert worden ist. Seither äussert sich die Bank nicht mehr zu dieser Angelegenheit. Im Oktober 2012 hat sie zwei Angestellte in Singapur aufgrund ihrer Verwicklung in den Betrugsfall entlassen, verweigert aber wiederum jeden Kommentar zur Affäre.

 

In ihrem Quarterly Report 2012 beschreibt die UBS die hängigen Untersuchungen sowie die rechtlichen Schritte, die gegen sie unternommen wurden. Sie äussert sich nicht zu ihrer Verantwortung.

 

Infolge der Busse vom Dezember 2012 verweist die UBS zunächst darauf, dass ein grosser Teil dieser Manipulationen einem einzigen Händler in ihrer Zweigstelle in Tokyo zugeschriebe werden kann. Im Ganzen betreffe die Manipulation allerdings ca. 40 Mitarbeiter, von denen 18 entlassen worden seien, während die anderen freiwillig das Unternehmen verlassen hätten. Die Bank leitet Reformen ein, die den Bereich des Investmentbankings zu Gunsten weniger riskanter Bereiche in der Vermögensverwaltung verkleinert. Diese Reformen führen zur Entlassung von 10'000 Angestellten.

 

Im Januar 2013 werden vier ehemalige Führungskräfte der UBS, die zwischen 2005 und 2010 an der Spitze des Unternehmens waren, vor das britische Parlamentskomitee zitiert, um sich zum Skandal zu äussern. Es handelt sich um Marcel Rohner, Konzernchef von 2007 bis 2009, Huw Jenkins, der bis 2007 an der Spitze des Investmentbanking-Bereichs war, sowie Jerker Johansson und Alex Wilmot-Sitwell, die Nachfolger von Jenkins. Alle bestreiten Kenntnis von den Manipulationen gehabt zu haben. Sie anerkennen hingegen, dass die Unternehmenskultur der UBS Anlass dazu bot, den persönlichen Profit demjenigen der Bank voranzustellen. Als Antwort auf die Ungläubigkeit der Parlamentsmitglieder, was die Unkenntnis der Führungsetage von den offenbar weit verbreiteten Praktiken anbelangt, verteidigen sich die ehemaligen Führungskräfte durch den Hinweis darauf, dass die schlechte finanzielle Situation der Bank seit 2007 das Management sehr viel stärker beschäftigte als die Überwachung individueller Handlungen ihrer Mitarbeiter.


Quellen:

  • LE TEMPS (2012)
  • BLOOMBERG (2012)
  • RTS INFO (2012)
  • LE MATIN (2012)
  • UBS (2012)
  • LE TEMPS (2012a)
  • LE TEMPS (2012b)

Überschrittene Normen

Gebührende Sorgfalt, Korruptionsbekämpfung, Fairer Wettbewerb, Faire Werbe-, Vertriebs- und Vertragspraktiken.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajaneinVergehen3/30/301

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1100/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

US Commodity Exchange Act.

Kartellgesetze.

Synthese

Eigentümlich an dieser Angelegenheit ist ihre Neuartigkeit. Es lässt sich daraus ersehen, wie sehr die Banken verantwortlich für weltweite wirtschaftliche Entwicklungen sein können, wenn sie die Finanzregulierungen nicht respektieren.

Die UBS scheint zu versuchen Händler ausfindig zu machen, die in die Affäre involviert sind. Diesen Nachforschungen fehlt es allerdings an Transparenz. Sodann lässt ihr Schweigen nicht vermuten, dass Massnahmen von einiger Tragweite ohne äusseren Druck getroffen werden.


Quellen:

  • BLOOMBERG (2012)
  • RTS INFO (2012)
  • LE MATIN (2012)

 

2005

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2005', Monde, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#26
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Ende

2012

Ort

Monde

Fallbeschreibung

UBS fait partie des banques qui investissent le plus mondialement dans des domaines critiques pour l'environnement mondial, comme par exemple l'industrie du charbon et l'extraction minière.

Sur un total de 93 banques:

  1. UBS est la 10ème banque de financement de la production d'électricité provenant du charbon et de l'extraction minière de charbon
  2. UBS est la 10ème banque qui investit dans l'industrie mondiale de l'extraction minière de charbon
  3. UBS est la 8ème banque à financer Anglo American, BHP Billiton et Xstrata, les trois majeures entreprises d'extraction minière en Colombie
  4. UBS est la 11ème, banque à financer la production d'électricité provenant du charbon.

UBS affirme s'engager en faveur de l'environnement.


Sources:

  • BANKTRACK (2011)

 

 

Überschrittene Normen

.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit0/33/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1101/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

-

Synthese

L'engagement pour l'environnement d'UBS se répercute effectivement sur sa politique interne de gestion de l'énergie, mais non sur sa politique d'investissement. Or, c'est dans ce domaine que la banque détient un pouvoir véritable d'amélioration.


Sources:

  • BANKTRACK (2011)

2006

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2006', Inde, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#28
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Ende

2011

Ort

Inde

Fallbeschreibung

2010 gewährt die UBS dem Unternehmen Vedanta einen Kredit von 200 Mio. USD und 2011 beteiligt sie sich zusammen mit drei anderen Banken an der Ausgabe von Anleihen im Umfang von 883 Mio. USD an das gleiche Unternehmen. Dessen Tochtergesellschaft Vedanta Aluminium in Indien ist für die Verschmutzung des Flusses Vamsadhara verantwortlich, der die Region mit Trinkwasser versorgt. Eine andere Filiale von Vedanta, Konkola Copper Mines, verunreinigt den Fluss Kafue in Sambia. 2011 wurde Konkola Copper Mines im Übrigen zu einer Busse wegen Wasserverschmutzung verurteilt.


Die UBS betont ihr Engagement zu Gunsten der Umwelt. Es ist kein Dokument zugänglich, das eine Antwort auf dieses spezifische Problem enthielte.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

Überschrittene Normen

Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/33/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

"Recht auf Wasser" (Art. 11 und 12, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966).

Synthese

Hätte die UBS strikte Kriterien zur Wahl ihrer Partner formuliert und durchgesetzt, dann hätte sie eine Verwicklung in diese ethisch problematische Situation vermeiden können.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

2006

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2006', Bresil, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#33
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Ende

2009

Ort

Bresil

Fallbeschreibung

Die UBS engagiert sich finanziell in der Produktion von Ethanol und von Zucker, insbesondere im Zuge des Börsengangs von Unternehmen wie São Martinho oder Açúcar Guarani. Diese Geschäftsbereiche sind allerdings verantwortlich für die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen sowie für die anderweitige Nutzung von Landflächen, die in erster Linie zur Nahrungsmittelproduktion bestimmt sind. Schliesslich mindert die Produktion von Ethanol den Zugang zu Trinkwasser, zumal für einen Liter dieses Treibstoffs 3500 Liter Wasser benötigt werden.


Die UBS unterbricht ihre Investitionstätigkeit nachdem ihre brasilianische Filiale “Pactual" 2009 notfallmässig geschlossen werden musste.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

Überschrittene Normen

Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/33/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1003/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Recht auf ausreichende Nahrung (Art. 11, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966).

Allgemeine Bemerkungen Nr. 12 des Komitees für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR), 1999.

Synthese

Seit dem Rückzug der UBS aus Brasilien ist die Kritik bezüglich ihrer Beteiligung an der brasilianischen Produktion von Ethanol und Zucker gegenstandslos.


Quellen:

  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)

Ungewissheit bezüglich der Verantwortung

2007

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2007', Birmanie, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#34
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Ende

2007

Ort

Birmanie

Fallbeschreibung

UBS participe à la cotation de PetroChina à la bourse de Shanghai. Or, l'entreprise participe à la construction d'un pipeline qui procurerait un bénéfice de 150 millions de dollars américains chaque année à la dictature militaire birmane.


Selon UBS, aucun des fonds investis n'est destiné à la Birmanie.


Sources:

  • EvB (2007)
  • PARADIS FJ (2007)

Überschrittene Normen

Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/30/300

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

La junte militaire est internationalement condamnée.

Synthese

La défense qu'avance UBS repose sur le fait que son financement ne parviendra pas directement à la dictature birmane. Mais soutenir une société qui elle-même soutient la dictature est éthiquement blâmable, même s'il ne s'agit pas directement de l'argent d'UBS.


Sources:

  • EvB (2007)
  • PARADIS FJ (2007)

Ungewissheit bezüglich der Verantwortung

2007

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2007', Soudan, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#35
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Ende

2007

Ort

Soudan

Fallbeschreibung

Quatre sociétés chinoises, indiennes et malaisiennes contrôlent le secteur du pétrole, qui sert ensuite au gouvernemenrt soudanais à financer le génocide du Darfour. En effet, 70% de ces revenus sont utilisés à des fins militaires. UBS et CSG détiennent des parts importantes de ces entreprises, à hauteur ensemble de 6 milliards. Notamment, UBS participe en 2007 à la cotation de PetroChina à la bourse de Shanghai. Or, cette entreprise appartient à la Chinese National Petroleum Corporation (CNPC), l'une des principales sociétés en affaire avec le gouvernement soudanais.


UBS affirme que PetroChina est une société séparée qui ne génère aucun profit avec le Soudan.


Sources:

  • ACTARES (2007)
  • EvB (2007)
  • RTS (2007)

Überschrittene Normen

Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/30/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Le génocide du Darfour est internationalement condamné.

Synthese

Même si l'on accordait à UBS que PetroChina ne participe pas au financement du gouvernement soudanais, les investissements dans d'autres sociétés directement impliquées dans l'industrie pétrolière soudanais relie finalement quand même banque au génocide du Darfour. Or, si UBS avait formulé des critères strictes de sélection de ses partenaires, elle aurait pu éviter de s'impliquer dans cette situation éthiquement problématique.


Sources:

  • ACTARES (2007)
  • EvB (2007)
  • RTS (2007)

 

2009

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Ethometrics (2012): 'UBS, Fall von 2009', Indonesie, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=3#32
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Ende

2009

Ort

Indonesie

Fallbeschreibung

Die UBS beteiligt sich 2009 an der Kapitalerhöhung von Golden Agri-Resources, dem zweitgrössten Produzenten weltweit von Palmöl, im Umfang von 215 Mio USD. Golden Agri-Resources bildet den Palmöl-Produktionszweig von Sinar Mas, dem wichtigsten Produzenten von Palmöl und Papier in Indonesien. Die Palmölproduktion ist mitverantwortlich für den weltweiten Anstieg der Nahrungsmittelpreise, für die Entwaldung und die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen. Die Papierherstellung trägt ebenfalls zur Schädigung der Umwelt bei.


Die UBS weigert sich unter Verweis auf Vertraulichkeit die Schlüsse offen zu legen, die sie aus der Situation gezogen hat.


Quellen:

  • ALLIANCESUD (2010), p. 8.
  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)
  • GREENPEACE (2011)

Überschrittene Normen

Mittäterschaft vermeiden, Ethisches Investment.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/33/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Recht auf ausreichende Nahrung (Art. 11, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966).

Allgemeine Bemerkungen Nr. 12 des Komitees für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR), 1999.

Synthese

Die Tatsache, dass die UBS über den Fall nicht kommuniziert, zeigt entweder, dass die Bank ihre Verantwortung für die Verletzung von Rechten implizit anerkennt, oder aber dass die sie keinerlei Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorgesehen hat, respektive nicht beabsichtigt einen Schlussstrich unter ihre Investitionen in Sinar Mas zu ziehen. Andere Unternehmen wie Nestlé hingegen sind mit dem guten Beispiel vorangegangen und haben alle Geschäftsbeziehungen mit Sinar Mas abgebrochen.


Quellen:

  • ALLIANCESUD (2010), p. 8.
  • BANQUES ET DROITS HUMAINS (2010)
  • GREENPEACE (2011)

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