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Syngenta

Profil

Syngenta entsteht im Jahr 2000 durch die Fusion der beiden Agrobusiness-Sektoren von Novartis und Astra-Zeneca. Spezialisiert in der Chemie, namentlich mit der Produktion von Biokraftstoff, hybridem Saatgut und Pestiziden, beschäftigt das Unternehmen 2012 mehr als 26 000 Angestellte in mehr als 90 Ländern. Im selben Jahr betrug sein Geschäftsvolumen 14.3 Milliarden Dollar (gegenüber 13.3 Milliarden im Vorjahr). CEO des Unternehmens ist Michael Mack, Chairman ist Martin Taylor.

Syngenta ist unter anderem Mitglied von CropLife, European Crop, Protection Association, Agricultural Biotech Council, Crop Protection Association, CropGen, EuropaBio177.


Quellen:

  • SYNGENTA (2012)
  • GREENPEACE (2012)
  • TRIBUNE DE GENEVE (2013)

Aktivität

Biochemie, Lebensmittel.

Code of conducts

Syngenta hat einen Verhaltenskodex in 24 Punkten erstellt. Dort betont sie die Respektierung der Gesetze, den Widerstand gegen die Korruption, die Bedeutung der Sicherheit bei der Arbeit, die Respektierung der Normen im Bereich der Werbung (namentlich den Kodex der FAO betreffend die Vermarktung von Pestiziden), die Bedeutung der Umwelt, die Minimisierung der Risiken im Zusammenhang mit Experimenten, sowie die Respektierung der Arbeitsrechte. 

Syngenta anerkennt die Vereinbarungen der ILO, sowie das Abkommen von 1991 des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV), die Biodiversitäts-Konvention, die ABS-Prinzipien (Access and Benefit Sharing) sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.


Quellen:

  • SYNGENTA (2012)

Rechtsangelegenheiten

Keine laufende Rechtsangelegenheit bekannt.

Synthese

Als weltweiter Spitzenreiter in der landwirtschaftlichen Forschung trägt Syngenta eine grosse Verantwortung für die Respektierung der Umwelt und der Menschenrechte in der landwirtschaftlichen Produktion. Wenn das Unternehmen die internationalen Normen missbraucht, die es im Übrigen selbst in seinem Verhaltenskodex anerkennt, dann bringt dies weltweite Konsequenzen mit sich, die vor allem in den Entwicklungsländern spürbar sind, wo sich die Normen nur mühsam anwenden lassen. Obwohl Syngenta zum Beispiel in ihrem Kodex angibt, die Normen der FAO betreffend der Verbreitung von Pestiziden zu respektieren, verletzt die Kommerzialisierung des Produktes Paraquat diese Regeln explizit. Ausserdem gefährdet das Unternehmen die weltweite Ernährungssicherheit und -souveränität, wenn es durch die Erforschung neuer Technologien (z.B. „Traitor“ oder „Terminator“) und deren Kommerzialisierung die Biodiversität bedroht. Auch wenn Syngenta behauptet, den Verkauf solcher Technologien nicht zu beabsichtigen, schützt sie diese dennoch durch Patente im eigenen Namen, oder im Namen anderer Firmen, die vorsehen, sie zu vermarkten. Indem sich die Firma formell gegen die Vermarktung der neuen Technologien stellt, kennt sie wohl deren Risiken. Durch die Weiterführung der Forschung gefährdet sie die ethischen Werte, deren Unterstützung sie selbst bekräftigt.

Zu diskutieren gibt auch das ethisch zweifelhafte Verhalten von Syngenta, auf ungerechtfertigte Weise den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu fördern, indem sie die  Vorzüge des „Golden Rice“ hochhält. Dieser soll den Vitamin A-Mangel beseitigen, unter dem Millionen von Menschen leiden. Obwohl es als humanitäres Projekt präsentiert wird, stellt sich heraus, dass das genetisch veränderte Produkt niemals eine Lösung für die Mangelernährung bieten kann und nicht mehr Vitamin A enthält als gewisse „natürliche“ Alternativen. Diese Fälle dürfen zwar nicht in die ethische Bewertung des Unternehmens einfliessen, da deren tatsächlichen Auswirkungen nicht bekannt sind, dennoch ist es wichtig, die Fälle aufzudecken, eröffnen sie doch die Möglichkeit für ethische Missbräuche, die ohne das Eingreifen von Syngenta nicht vorhanden wären. 

Ein letzter, interessanter Fall findet keinen Eingang in die Datenbank, da er keine bekannten menschlichen oder umweltbezogene Opfer verursachte, auch kann eine Firma – bei Ethometrics – für Taten, die niemanden beeinträchtigen, nicht moralisch belangt werden. Darüberhinaus hat Syngenta selbst das Problem enthüllt, das sonst wahrscheinlich unbemerkt geblieben wäre. Tatsächlich zeigt dieser Fall viel mehr die ungenügende nationale und internationale Überwachung, als die Nachlässigkeit von Syngenta: Während 4 Jahren (zwischen 2001 und 2004) hat Syngenta in den USA fälschlicherweise die genetisch veränderte Maissorte BT10 anstatt der Sorte BT11 vermarktet (angebaut auf 15‘000 Hektaren) und nach Europa exportiert (etwa 1000 Tonnen). Während die Maissorte BT11 die Erlaubnis zur Vermarktung erhielt, befand sich die Sorte BT10 noch in der Testphase. Dieser Irrtum verursacht Probleme, da trotz der fast völligen Übereinstimmung der beiden Sorten, der Mais BT10 eine Resistenz gegenüber dem Antibiotikum Ampicillin beinhaltete. Und dies, obwohl die Weisung von 2001 der Europäischen Gemeinschaft seit 2004 den Ausschluss von GVO fordert, der Antibiotika-resistente Gene beinhaltet. Auch bestätigt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2004, dass solche Gene sich nicht in Pflanzen befinden dürfen, die auf den Markt gebracht werden. Syngenta akzeptiert im Jahr 2005 eine Geldstrafe von 375‘000 USD an das amerikanische Ministerium für Landwirtschaft, sowie im Dezember 2006 eine Busse von 1.5 Mio. USD an die Environmental Protection Agency der USA (EPA) zu bezahlen.

Quellen

Alle Fälle

1945

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Ethometrics (2012): 'Syngenta, Fall von 1945', Suisse, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=1#37
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Ende

1996

Ort

Suisse

Fallbeschreibung

Zwischen 1945 und 1996 hat die Schweizer Chemieindustrie (Novartis, Roche, Ciba (heute BASF), Syngenta und andere) ca. 400 000 Tonnen Abfall ohne angemessene Schutzmassnahmen in 25 Regionen der Schweiz, sowie in Deutschland und Frankreich um die Region Basel entsorgt. Bis 2010 hatte die Industrie bereits 800 Millionen CHF investieren müssen, um die damaligen Fehler zu bereinigen, und es werden weitere 1.5 bis 2 Milliarden CHF folgen. Die Abfälle verschmutzen sowohl die unterirdischen Gewässer als auch das Trinkwasser und gefährden so unwiderruflich die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. 2011 forderte die Schweizer Regierung die Bereinigung der Entsorgungsstätten bis ins Jahr 2025.


Obwohl gemäss Syngenta nichts darauf hinweist, dass die unterirdischen Gewässer, die Umwelt oder die Gesundheit des Menschen verschmutzt oder gefährdet würden, verspricht das Unternehmen die nötigen Massnahmen zur Sanierung der Entsorgungsstätten zu ergreifen. Syngenta weigert sich aber, einen Spezialfond für die Sanierung zu eröffnen. Auch weigert sie sich, die Stiftung Novartis zu unterstützen, die 2007 gegründet wurde, um die Fonds für die Sanierung der Mülldeponie der Region Basel zu vereinen (mit einem Startkapital von 200 Mio CHF, investiert von Novartis). Syngenta begründet ihre Weigerung damit, dass sie bereits einen Fond von 450 Mio USD für die Umwelt eingerichtet habe und die Sanierungen daraus finanziert werden könnten.


Quellen:

  • LES ECHOS (2007)
  • GREENPEACE (2011), (2010)
  • SYNGENTA (2012d)
  • Swiss EPA (2011)

Überschrittene Normen

Mittäterschaft vermeiden, Umweltschutz und Vermeidung der Umweltbelastung.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaVergehen0/32/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1102/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (814.680), abgeändert 2012.

Synthese

Erst nach langen Verhandlungen - und da mit dem Zuwarten die Kosten für die Sanierung immer grösser wurden - räumte Syngenta das Problem der chemischen Mülldeponie sowie seine Verantwortung dafür ein und begann, Massnahmen dagegen zu unternehmen.


Quellen:

  • ACTARES (2006)
  • Swiss EPA (2011)

1985

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Ethometrics (2012): 'Syngenta, Fall von 1985', France, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=1#40
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Ende

2012

Ort

France

Fallbeschreibung

Die von den Bauern verwendeten Pestizide (besonders Cruiser von Syngenta) sind die Auslöser für  das Bienensterben. Die Zahl der Bienen hat zwischen 1985 und 2007 um 53% abgenommen.


Im Jahr 2012 betont Syngenta, dass das Bienensterben auch andere Ursachen haben kann, wie zum Beispiel das Virus Varroa,und kritisiert den Beschluss Frankreichs, Cruiser zu verbieten. Dieser basiere nur auf einer einzigen Probe, die nicht repräsentativ für die Situation auf dem Test-Gelände des Produktes sei.


Quellen:

  • LE COURRIER (2012)
  • LE MONDE (2012)
  • SYNGENTA (2012c)

Überschrittene Normen

Umweltschutz und Vermeidung der Umweltbelastung.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajaneinVergehen0/33/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1100/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Das französische Ministerium für Landwirtschaft verbietet den Gebrauch von Cruiser im Juni 2012: JORF n°0172 vom 26 Juli 2012 Seite 12246 Text n° 26.

In der Schweiz ist das Pestizid noch immer zugelassen.

Synthese

Die Studien, die vom französischen Staat durchgeführt wurden, um das Pestizid Cruiser zu verbieten, basieren laut Syngenta auf einer verfälschten Probe. Das Unternehmen anerkennt nicht, dass ein Problem vorhanden ist, weswegen es keine Massnahmen ergreifen wird.


Quellen:

  • LE COURRIER (2012)
  • LE MONDE (2012)

2000

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Ethometrics (2012): 'Syngenta, Fall von 2000', Etats_Unis, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=1#42
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Ende

2010

Ort

Etats_Unis

Fallbeschreibung

Obwohl Fälle bekannt wurden, in denen genetisch veränderter, nur als Kraftstoff zu verwendender Mais (Enogen) Nahrung verunreinigt hat, erhält Syngenta für die Vermarktung des Produktes die Unterstützung des U.S. Department of Agriculture dank einer Lobbying-Kampagne, die sich über mehrere Jahre hinzog. Seit dem Jahr 2000 hat die Firma die politischen Kampagnen mit seinem Political Action Committee (PAC) mit 15 Mio USD unterstützt. Auch 2004 hat Syngenta 1.56 Mio USD investiert. Nachdem die Begrenzung für die Ausgaben der Wahlkampagnen aufgehoben wurden, investierte Syngenta 2010 100'000 USD um die gewünschten politischen Resultate zu erhalten. Dabei wurde vor allem beim Department of Agriculture Lobbying betrieben, das Syngenta trotz den Kritiken und Risiken einer Infizierung die Erlaubnis zur Vermarktung des Produktes gab.


Syngenta ist davon überzeugt, dass die Maissorte Corn Amylase nur Vorteile verspricht, sowohl für den Konsumenten als auch für den Hersteller und die Industrie für erneuerbaren Brennstoff.


Quellen:

  • GREENPEACE (2012), p. 35.
  • SYNGENTA (2012d)

Überschrittene Normen

Umweltschutz und Vermeidung der Umweltbelastung, Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
janeinjaNachlässigkeit0/31/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1100/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Umweltnormen/Recht auf Gesundheit

Synthese

Obwohl er nicht zum Verzehr geeignet ist, wurde der Mais Enogen in der Nahrung gefunden. Die Risiken für die Gesundheit sind  zwar noch nicht bekannt, allerdings hätte die Infizierung der Nahrung ausreichen müssen, um das Lobbying zu stoppen, das Syngenta zur Vermarktung des Produktes betrieb, bevor überhaupt garantiert werden konnte, dass solche Infizierungen nicht mehr passieren.


Quellen:

  • GREENPEACE (2012), p. 35.

2003

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Ethometrics (2012): 'Syngenta, Fall von 2003', Inde, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=1#39
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Ende

0000

Ort

Inde

Fallbeschreibung

Im Jahr 2003 enthüllt ein Bericht des INDIA COMMITTEE OF NETHERLANDS (ICN), dass in Indien Kinder auf Baumwollplantagen arbeiten würden. Syngenta produziert und vermarktet hybrides Baumwoll-Saatgut von einigen dieser Plantagen. Die Firma, die gemäss dem indischen Gesetz nicht dazu autorisiert ist, grössere Felder in Indien zu besitzen ,um dieses hybride Saatgut anzupflanzen, ist auf die lokalen Bauern angewiesen. Diese beschäftigen die Kinder (gemäss Bericht 6500 allein für Syngenta) vor allem für den Bestäubungsprozess, bei dem jede einzelne Pflanze bestäubt werden muss, um das hybride Saatgut zu erhalten.

Syngenta hat keine direkten wirtschaftlichen Beziehungen zu den Bauern, hält aber Verträge mit den Zwischenhändlern, die wiederum Verträge mit den Bauern abschliessen. Diese stellen die Kinder an, hauptsächlich Mädchen, die zwischen 9 und 13 Stunden pro Tag arbeiten müssen, den Anschluss an die Schule verpassen und gefährlichen Pestiziden ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit gefährden. Oftmals leihen die Bauern den Eltern der Kinder einen Kredit im Austausch für die Kinderarbeit. So sind die Kinder an die Arbeit gebunden, bis der Kredit zurückbezahlt wird.


Syngenta reagierte 2003 unverzüglich auf die Meldung aus den Medien, dass Kinder für die von Syngenta beauftragten Hersteller hybrider Baumwolle arbeiteten. Diese Erkenntnisse basierten auf dem Bericht von ICN. Syngenta anerkannte ihre Verantwortung und wurde 2004 Mitglied der Fair Labour Association (FLA) mit welcher sie zwischen 2004 und 2008 ein Betriebsüberwachungs-Projekt unterhielt. Das betreffende Programm solle 30% der Arbeitskräfte decken, gemäss Ethos würde Syngenta dieses Engagement aber noch übertreffen.


Quellen:

  • ETHOS (2011)
  • ICN (2003)

Überschrittene Normen

Menschenrechte, Rechte bei der Arbeit.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit3/30/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1103/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Übereinkommen 138 der ILO von 1973 ("Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung"), von Indien nicht ratifiziert;

Übereinkommen 182 der ILO von 1999 ("Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit"), von Indien nicht ratifiziert.

Synthese

Das Problem der Kinderarbeit in Indien betrifft nicht im Speziellen Syngenta, dennoch hat sich das Unternehmen in dieser Frage vorbildlich verhalten; zwar hat Syngenta das Problem nicht selbst erkannt, sobald es aber von den Fällen in Kenntnis gesetzt wurde, hat es umgehende Veränderungen angeordnet, um die Kinderarbeit zu reduzieren (oder gar zu eliminieren) und in Zukunft zu verhindern.


Quellen:

  • ETHOS (2011)

2004

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Ethometrics (2012): 'Syngenta, Fall von 2004', Etats_Unis, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=1#41
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Ende

2012

Ort

Etats_Unis

Fallbeschreibung

Mehr als 2000 Wasserversorgungssysteme der USA wurden durch das Herbizid Atrazine von Syngenta verseucht. Im mittleren Westen und Süden der USA wurde Atrazine in 80% des Trinkwassers nachgewiesen. Atrazine verursacht Krebs, Leber- und Lungenbeschwerden sowie hormonelle Störungen. Ausserdem ist das Produkt biologisch nur schwer abbaubar.


1999 beantragt Syngenta eine Studie zum Pestizid Atrazine, um von der Environmental Protection Agency der USA (EPA) die Unterstützung zur Vermarktung des Produktes zu erhalten. Die Untersuchung ergab 2002, dass das Produkt gefährlich ist und Hormonstörungen verursacht. Syngenta berücksichtigt diese Untersuchung aber nicht, kündigt den Vertrag mit dem unabhängigen Wissenschaftler und führt andere Untersuchungen durch, die zu gegenteiligen Ergebnissen führen. Syngenta bezahlt Alston & Bird 260'000 USD für das Lobbying bei der EPA, die die Vermarktung des Produktes im Oktober 2003 schliesslich unterstützt. Im selben Monat verbietet die EU dessen Verwendung. 

Syngenta kommt 2012 vor dem Bundesgericht des Distrikts Süd-Illinois zu einer Vereinbarung von 105 Mio USD mit den Klägern, die Syngenta anklagen, die Gewässer mit Atrazine verseucht zu haben. Die Vereinbarung hält explizit fest, dass das Unternehmen keine Verantwortung eingestehe und die Kläger keine Kenntnis über einen wissenschaftlichen Beweis hätten, der die Gefahr des Produktes bestätigen würde.


Quellen:

  • GREENPEACE (2012), p. 34.
  • LE MONDE (2012b)
  • SYNGENTA (2012b)
  • SYNGENTA (2012d)

Überschrittene Normen

Umweltschutz und Vermeidung der Umweltbelastung, Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaVergehen2/30/311

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1100/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Atrazine ist in der EU seit 2003 verboten: Entscheidung 2004/248/CE vom 10. März 2004 gemäss der Richtlinie 91/414/CEE.

Atrazine ist in der Schweiz seit 2011 verboten: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Änderung vom 10. Dezember 2010 (In Kraft getreten: Februar 2011).

Synthese

Das Hauptproblem in diesem Fall besteht darin, dass Syngenta die Resultate einer unabhängigen Studie nicht anerkennt, die sie selbst angefordert hat. Hingegen stützt sie sich auf eine Studie, die von vertrauten Personen durchgeführt wurde. Die Sicherheit des Produktes bleibt durch die darauf folgenden Verbreitungen von widersprüchlichen Studien fragwürdig. Obwohl Syngenta die Risiken von Antrazine nicht widerlegen kann, anerkennt sie diese nicht und betreibt ein Lobbying zur Vermarktung des Produktes.

Die Verseuchung des Wassers könnte alle Menschen treffen, die von den zu 80% verschmutzten Gewässern des Mittleren Westens der USA trinken. Aufgrund der Unsicherheit über die Risiken des Pestizids Atrazine hätte Syngenta dafür sorgen müssen, dass eine derartige Verschmutzung nicht geschieht.


Quellen:

  • GREENPEACE (2012), p. 34.
  • LE MONDE (2012b)

2006

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Ethometrics (2012): 'Syngenta, Fall von 2006', Bresil, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=1#44
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Ende

2008

Ort

Bresil

Fallbeschreibung

Während einer Besetzung eines Standortes von Syngenta-Brasilien durch die Arbeiter intervenierte das Sicherheitspersonal mit Gewalt, was mit dem Tod des Anführers der "Bewegung der Landarbeiter ohne Boden" (MST), Valmir Mota de Oliveira "Keno" und eines Sicherheitsbeamten endete, sowie neun Verletzte forderte. Die Demonstranten prangerten den illegalen Anbau von genetisch verändertem Mais und Soja an, sowie die Straffreiheit von Syngenta. Tatsächlich war die Firma 2006 von der Regierung von seinen Feldern enteignet worden, was 2007 aber wieder aufgehoben wurde. Nach dem Aufstand von 2007 gab Syngenta 2008 die Ländereien an die Regierung zurück.


Syngenta weist die Verantwortung für den Tod zurück und behauptet, dass die Sicherheitsfirma, die mit der Aufsicht beauftragt war, kein Recht hatte, ihre Männer zu bewaffnen und dass sie selbst keine Gewalt gegen die Demonstranten angefordert hätten.


Quellen:

  • LE COURRIER (2007)
  • INF'OGM (2008)
  • SWISSINFO (2007)

Überschrittene Normen

Bürgerliche und politische Rechte, Sozialer Dialog.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaNachlässigkeit1/30/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1000/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR): "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person".

Synthese

Syngenta gesteht zwar ein, Aufsichtspersonal eingestellt zu haben, lehnt aber eine Verantwortung für die Todesfälle und Verletzungen ab, da sie die Männer nicht bewaffnet hat. Allerdings haben die Demonstrationen auf dem Areal von Syngenta stattgefunden und sich gegen die Firma gewendet, was deren Verantwortung bereits impliziert. Als Arbeitgeber des Sicherheitspersonals ist Syngenta ausserdem zuständig dafür sicherzustellen, dass diese unbewaffnet sind und nicht mit Gewalt in die Demonstration eingreifen.


Quellen:

  • LE COURRIER (2007)
  • INF'OGM (2008)
  • SWISSINFO (2007)

2006

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Ethometrics (2012): 'Syngenta, Fall von 2006', Bresil, verfügbar unter der Adresse http://ethometrics.proethica.ch/entreprises.php?id=1#45
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Ende

2006

Ort

Bresil

Fallbeschreibung

Syngenta hat nahe des Naturschutzgebietes "Iguacu Falls World Heritage Site" GVO-Kulturen angebaut und  dadurch das UNESCO Naturerbe gefährdet. Da die brasilianische Regierung  den Anbau von GVO in der Nähe der geschützten Gebieten verbietet, wurde Syngenta von der Brazilian Environment Protection Agency (IBAMA) zu einer Geldstrafe von 386'000 EUR wegen Beeinträchtigung der Biodiversität verurteilt.


Syngenta gibt an, alle nötigen Genehmigungen für die Bewirtschaftung der Forschungsstation erhalten zu haben.


Quellen:

  • GREENPEACE (2006)
  • SWISSINFO (2007)

Überschrittene Normen

Umweltschutz und Vermeidung der Umweltbelastung, Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten.

Typologie des Verstosses (Was heisst das?)
  • Menschliche Opfer: Anzahl betroffener Personen auf einer Skala von 1 bis 3
  • Umwelt: Ausmass des ökologischen Schadens auf einer Skala von 1 bis 3
  • Wichtigkeitsgrad der nicht respektierten Interessen: Handelt es sich um Interessen grundsätzlicher Art, die betroffen sind?
  • Dauer: Handelt es sich beim betreffenden Schaden um das Resultat einer wiederholten oder andauernden Handlung?
Siehe unsere Methodologie (auf der rechten Seite) für mehr Informationen.
Ethischer VerstossGesetzlicher VerstossNormativer Rahmen der SchweizArt des FallesMenschliche Opfer UmweltWichtigkeitsgrad der nicht respektierten InteressenDauer
jajajaVergehen0/33/310

Reaktivität der Firma angesichts des Verstosses (Was heisst das?)Auf einer Skala von 1 bis 3:
  • Anerkennen: Anerkennt die Firma die Existenz eines Verstosses?
  • Verantwortung: Übernimmt die Firma die Verantwortung für den Verstoss?
  • Anerkennt die Firma seine Verantwortung für den Verstoss ohne vorhergehenden Druck (gerichtliche Prozesse, Proteste, Medien, Regierungen, etc.)?
  • Effizienz: Die Firma trifft Massnahmen, aber diese sind unangemessen = 1, diese Massnahmen sind angemessen = 2, diese Massnahmen sind angemessen und begleitet von präventiven Massnahmen = 3
AnerkennenVerantwortungSpontanitätEffizienz
1003/3

Quelle der gesetzlichen Norm zur Determinierung des Verstosses

Die brasilianische Regierung verbietet den Anbau von GVO-Kulturen in der Nähe von Naturschutzgebieten [GREENPEACE (2006)].

Synthese

Es kann nicht behauptet werden, dass der Rückzug von Syngenta eine angemessene Massnahme darstellt.  Eher handelt es sich um eine Resignation gegenüber einem Konflikt, der dem Unternehmen Probleme bereitete, als um den Willen, die Probleme zu lösen. Da mit dem Weggang von Syngenta die Angelegenheit zwar beendet wurde, können doch angeben, dass – zwar nicht angemessene – Massnahmen unternommen wurde, obwohl auch argumentiert werden könnte, dass der Rückzug keine Massnahme darstellt.


Quellen:

  • GREENPEACE (2006)
  • SWISSINFO (2007)

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